Allgemeine Geschäftsbedingungen der NFJ-Hannover


§1 Teilnahme an unseren Reisen und Veranstaltungen

1.1 Die Naturfreundejugend Hannover bieten Reisen und Veranstaltungen zu den Themenschwerpunkten Erlebnispädagogik, Natursport, Integration von Menschen mit Behinderungen, Naturerfahrung für Kinder und Jugendliche an.

1.2 Die Teilnahme an unseren Gruppenreisen und Veranstaltungen ist grundsätzlich jeder Person  möglich, die in der Alters- bzw. Zielgruppe der detaillierten Reise bzw. Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen ist.

§2 Anmeldung

2.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Naturfreundejugend Hannover den Abschluss eines Reise bzw. Veranstaltungsvertrages verbindlich an.  Für jede Buchung ist ein Anmeldeformular auszufüllen. Die Anmeldung kann schriftlich

  1. per Anmeldeformular
  2. per Mail unter post@naturfreundejugend-hannover.de
  3. oder mit dem Kontaktformular auf unserer Homepage www.naturfreundejugend-hannover.de

erfolgen. Sie erfolgt für den/die Anmelder/in und auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer/innen, für deren Vertragsverpflichtungen der/die Anmelder/in wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, wenn er/sie eine hierauf gerichtete ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.

Die NFJ-Hannover behält sich vor, für einzelne Veranstaltungen die Möglichkeit zur Anmeldung auf bestimmte Verfahren einzuschränken oder auszuweiten.

2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die Naturfreundejugend Hannover zustande. In der Regel erfolgt die Annahme durch Aushändigung oder Übersendung einer Reise- oder Veranstaltungsbestätigung.

2.3 Mit der Anmeldung erkennen Sie ausdrücklich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Naturfreundejugend Hannover an.

2.4 Bei Reisen kann der/die Teilnehmer/in durch Aushändigung des entsprechenden Tickets in ein unmittelbares Vertragsverhältnis zur Flug-, Schiffs- bzw. Busunternehmung gesetzt werden und es bilden die im Ticket enthaltenen Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Unternehmung einen verbindlichen Vertragsbestandteil.

§3 Bezahlung

3.1 Nach Erhalt unserer Reise/Veranstaltungsbestätigung ist grundsätzlich der komplette Betrag im Voraus zu entrichten. Der Platz ist nur dann gesichert wenn innerhalb von 10 Tagen  nach Erhalt der Reise/Veranstaltungsbestätigung der Betrag eingezahlt wird.  Ansonsten kann der reservierte Platz ohne vorherige Rückfrage anderweitig vergeben werden.

Die Naturfreundejugend behalten sich vor, für einzelne Veranstaltungen andere Zahlungsmodalitäten festzulegen, beispielsweise 10 Tage nach Erhalt der Rechnung.

3.2 Mitglieder der Naturfreunde erhalten in der Regel eine Ermäßigung auf den Gesamtpreis. Ein Erwerb der Mitgliedschaft kann jederzeit erfolgen. Details entnehmen Sie bitte der detaillierten Reise bzw. Veranstaltungsbeschreibung sowie den Veröffentlichungen der Naturfreundejugend Hannover.

3.3 Es werden ausschließlich gesetzliche Zahlungsmittel akzeptiert. Die Bezahlung kann auch  per Überweisung auf unser Konto bei der Hannoverschen Volksbank erfolgen.

§4 Leistungen

4.1 Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der detaillierten Reise bzw. Veranstaltungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reise/Veranstaltungsbestätigung. Die Berichtigung von Druckfehlern bleibt vorbehalten.

4.2 Abänderungen und Nebenabreden werden in der Regel von der Naturfreundejugend schriftlich bestätigt. Leistungs- u. Programmänderungen teilen wir Ihnen so rasch wie möglich mit.

§5  Rücktritt vom Vertrag / Storno:

Wir sind verpflichtet, Ihnen die bei unseren Reisen und Veranstaltungen möglichen Stornokosten mitzuteilen, welche wären:

5.1 Rücktritt des Kunden:

5.1.1 Der Kunde / die Kundin ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.1.2 Liegt ein  Rücktritt des Kunden / der Kundin vor, haben die Naturfreundejugend Hannover das Recht, bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen zu berechnen und gegenüber dem Kunden einzufordern bzw. einzubehalten.

5.1.3 Alternativ zu einer konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung kann die Natur-freundejugend Hannover auch die folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung zur Deckung von Vorleistungen wählen: Bei Rücktritt einer kompletten Gruppe von  einer Reise bzw. Veranstaltung werden die in Tabelle 1 aufgelisteten Pauschalbeträge von den Gesamtkosten aller Lieferungen und Leistungen fällig und dem Kunden / der Kundin in Rechnung gestellt:

Tabelle 1 - Rücktritt einer Gruppe
bis 14 Wochen vor Anreise 15 %
bis 8 Wochen vor Anreise 25 %
bis 4 Wochen vor Anreise 50 %
bis 8 Tage vor Anreise 75 %
ab dem 7. Tag vor Anreise 90 %

Bei einer Stornierung von einzelnen Teilnehmer/innen einer Gruppe oder einzelnen Personen bei einer Reise werden bei Minderung der Teilnehmeranzahl um weniger als 10% (auf volle Personen aufgerundet) die in Tabelle 2 pauschalierten Kosten fällig und dem Kunden in Rechnung gestellt; bei Minderung der Teilnehmeranzahl um mehr als 10% gilt Tabelle 1.

Tabelle 2 - Rücktritt von Einzelpersonen
bis 2 Wochen 25 %
bis 8 Tage vor Anreise 50 %
bis 2 Tage vor Anreise 75 %
ab dem 1, Tag vor Anreise 90 %

Unberührt hiervon bleibt das kostenfreie Rücktrittsrecht des Kunden / der Kundin, falls es zu einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reise- oder Veranstaltungsleistung kommt.

5.2 Rücktritt des Veranstalters

Die Naturfreundejugend Hannover kann vor Antritt und auch während einer  Reise bzw. Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a. ohne Einhaltung einer Frist wenn der/die Teilnehmer/in die Durchführung der Reise/Veranstaltung ungeachtet einer schriftlichen oder mündlichen Abmahnung von uns nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrags gerechtfertigt ist. Ersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

b. Wird vor einer Reise/Veranstaltung die in der Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind die Naturfreundejugend Hannover berechtigt, bis zu 2 Wochen vor dem Beginn der Reise vom Vertrag zurückzutreten. Bei Absage einer Reise bzw. Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Anzahl an Anmeldungen, wird der eingezahlte Teilnehmerbetrag in voller Höhe rückerstattet.

c. Absage aus wichtigem Grund: In diesem Fall wird der eingezahlte Teilnehmerbetrag in voller Höhe zurückgezahlt.

5.3 Abbruch einer bereits angetretenen Reise/Veranstaltung eines/einer Teilnehmer/in

Bei vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung oder Reise seitens dem/der Teilnehmer/in besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

§6 Versicherungen

Eine Versicherung ist in den angegeben Preisen nur dann inkludiert, wenn diese auch in der detaillierten Leistungsbeschreibung angeführt ist.  Bei einer Reise ins Ausland  empfehlen wir Ihnen daher den Abschluss einer Auslandsreiseversicherung mit Krankenhauskostenersatz und SOS – Rückholdienst. Weiter empfehlen wir Ihnen auch den Abschluss einer Stornoversicherung.

§7 Preisänderungen bei Reisen

Wir behalten uns das Recht vor, den Reisepreis anzupassen, wenn entsprechende Gründe vorliegen, die nicht von unserem Willen abhängig sind. Dies können Änderungen der Beförderungskosten (Treibstoffe, Landegebühren, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren, Buspreise) sein. Unberührt davon bleibt das kostenfreie Rücktrittsrecht des Kunden / der Kundin, wenn sich der Reisepreis um mehr als 5% erhöht.

§8 Gewährleistung, Schadenersatz, Rügepflicht

8.1 Sie haben durch Ihre Reise bzw. Veranstaltungsbuchung ein Recht darauf, dass die ausgeschriebenen Reise bzw. Veranstaltungsleistungen exakt erbracht werden. Sollte uns, oder  unseren Teamern und Teamerinnen und deren Gehilfen bei der Erfüllung dieser Aufgabe ein Fehler unterlaufen, so sind wir bemüht, diese Angelegenheit bestmöglichst zu bereinigen.

8.2 Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den Sie während der Reise/Veranstaltung feststellen, unverzüglich der Naturfreundejugend Hannover mündlich oder schriftlich mitteilen müssen. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert zwar nichts an Ihren Gewährleistungsansprüchen, sie kann Ihnen aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern Ihre eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern.

8.3 Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Kunden / der Kundin, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise bzw. Veranstaltung direkt beim Veranstalter geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

§9 Haftung, Haftungsausschluss

9.1 Bei Reisen ist die vertragliche Haftung der Naturfreundejugend für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2 Die Naturfreundejugend  haften nicht für Schäden, die während eines Reiseaufenthaltes oder einer Veranstaltung durch Unfall, Krankheit, Diebstahl, Verlust bzw. Ereignisse höherer Gewalt wie Krieg, Streik und Unruhe oder zwingende technische Gründe verursacht werden.

9.3 Änderungen, Kürzungen oder verspäteter Beginn des in der Beschreibung vorgegebenen Programmes sind auch aufgrund von Naturkatastrophen, Schlechtwettersituationen, Straßenverhältnissen, behördlicher Willkür oder anderen zwingenden Gründen jederzeit möglich. Derartige Gründe sind bei unseren Veranstaltungen und Reisen weder ein Reklamations- noch ein Refundierungsgrund.

9.4 Bei einer unzumutbaren Situation kann es auch zu einem vorzeitigen Abbruch der Reise/Veranstaltung kommen. In diesem Fall wird von der Naturfreundejugend Hannover kein Ersatz geleistet.

$10 Sonstiges

10.1 Die in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Bewertung der konditionellen und technischen Voraussetzungen ist Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der Naturfreundejugend Hannover. Die Kursleiter und Teamer sind somit berechtigt, zu Beginn oder noch während der Veranstaltung oder der Reise einen Teilnehmer, der diese Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Dadurch eingesparte Aufwendungen werden dem Teilnehmer rückerstattet.

10.2 Wenn nicht anders vereinbart, gelten grundsätzlich die im Detailprogramm jeder Reise oder Veranstaltung unter „Wichtige Hinweise“ oder „Anforderungen“ angeführten Punkte.

10.3 Bei allen Reisen/Veranstaltungen herrscht in öffentlichen  Verkehrsmitteln Rauch- und Alkoholverbot. Ansonsten gelten diesbezüglich die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

10.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nur auf Anfrage möglich. Die Mitnahme muß von uns bestätigt werden.

§11 Gesundheitsvorsorge

Bei Reisen ins Ausland ist jeder Reiseteilnehmer bzw. die sorgeberechtigten Personen für die Einhaltung der Einreisebestimmungen und Zollvorschriften sowie Impfvorschriften selbst verantwortlich. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig vor Reiseantritt über etwaige Allergien oder Erkrankungen Ihres Kindes, damit sich unsere Teamer/innen und Küchen darauf einstellen können. Etwaige Medikamente  können durch unser Team vor Ort, auch gekühlt, verwahrt werden. Leidet ihr Kind an Epilepsie oder ADHS, so ist dies meldepflichtig und uns unbedingt bei der Buchung mitzuteilen. Bei Reisen den Urlaubskrankenschein bzw. die Versicherungskarte der Krankenversicherung nicht vergessen!

§12 Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Reise bzw. Veranstaltung elektronisch erfassten Daten des Kunden / der Kundin bzw. des Reise/Veranstaltungsteilnehmers wie Name, Wohnort, Alter, Telefonnr. usw. werden von uns ausschließlich zur Durchführung  der Reise/Veranstaltung und zur Kundenbetreuung verwendet.

§13 Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden / der Kundin und der Naturfreundejugend Hannover findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

13.2 Soweit bei Klagen des Kunden / der Kundin gegen die Naturfreundejugend im Ausland für die Haftung des Veranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.3 Der Kunde / die Kundin kann die Naturfreundejugend Hannover nur an ihrem Sitz verklagen.

13.4 Für Klagen der Naturfreundejugend gegen den Kunden / die Kundin ist der Wohnsitz des Kunden / der Kundin maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.

13.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf  den Reisevertrag zwischen dem Kunden / der Kundin und den Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden / der Kundin ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde / die Kundin angehört, für den Kunden / die Kundin günstiger sind als die Regelungen in diesen Bedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.


Stand:  08. Dezember 2011


Unsere AGB's als PDF:

/sites/default/files/files/AGB%20NFJ-Hannover%20Reise%20und%20Veranstaltungen%20Fassung%2014_%20Februar.pdf